der Genickbruch
05.07.06, 12:29:51
Sharadin
Nunja, zunächst einmal geht heise ja in die Berufung, so dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Da es auch noch andere Fälle dieser Art gibt, wird der BGH sicherlich über kurz oder lang ein Grundsatzurteil sprechen.
1. Für Rollenspielserver im Allgemeinen sehe ich keine Gefahr. Knackpunkt bei dem Urteil ist, was unter einer "pressemäßigen Verbreitung von Äußerungen" zu verstehen ist. Es ist möglich, diesen Terminus so auszulegen, dass damit jedes
Forum erfasst ist - jedoch ist das zur Zeit noch strittig. Die Unterhaltungen während eines Rollenspieles auf Schlachtfeldern und in Ritterburgen etc. dürfte man meines Erachtens jedoch kaum mehr unter "pressemäßige Verbreitung" subsumieren können.
Bei zu derartigen Spielen gehörigen Foren ist eine besondere Aufmerksamkeit jedoch sinnvoll, hinsichtlich Rollenspiele darf man jedoch sicherlich entspannt bleiben.
2. Interessant ist zudem die Urteilsbegründung ab S. 6. Denn die Frage, inwieweit dem Forenbetreiber
grundsätzlich eine besondere Verantwortlichkeit trifft, hat das LG Hamburg ja gar nicht abschließend entschieden. Es hat nämlich ausgeführt, dass jedenfalls Heise im vorliegenden Fall eine besondere Aufmerksamkeit hätte walten müssen, da diese das Gesprächsforum zu einem eigenen, sehr kritischen Artikel zu dem klagenden Unternehmen freigeschaltet hatten und es somit zu erwarten gewesen sei, dass User "über die Stränge schlagen" und auch Rechtsverstöße in Äußerungen eintreten.
Somit ist letztlich nicht viel ausgesagt, inwieweit ein Admin verantwortlich zu machen ist, wenn in einer "Blümchenrubrik" plötzlich rechtsverletzende Äußerungen getätigt werden. Anders mag es bspw. sein in Songtextrubriken, bei denen eine erhöhte Aufmerksamkeit wegen möglicher Urheberrechtsverstöße erforderlich sein mag...
3. Die Gefahr von Abmahnungen bestand im Übrigen ja auch schon vorher. Z.B. bei wettbewerbsrechtlichen oder urheberrechtlichen Verstößen konnte der entsprechende Administrator abgemahnt werden. Neu ist sicherlich bei dem oben genannten Urteil, dass die Verpflichtung zur Überprüfung von Posts (zumindest in diesem Fall)
vor deren Veröffentlichung gezogen wurde. Ein rechtsfreier Raum war das Internetnet jedoch auch schon vorher nicht.
4. Das OLG Düsseldorf hat übrigenss in einem ähnlichen Fall am 26. April 2006 (AZ. 1-15 U 180/05) zumindest dann, wenn der entsprechende rechtsverletzende User namentlich bekannt ist, den Forenbetreiber aus der Mithaftung entlassen. Immerhin etwas, aber auch dieses Urteil geht in die 2. Instanz.
5. Was der BGH letztlich entscheidet, wird man sehen, ich denke jedoch es ist nicht sinnvoll, bereits jetzt in Panik auszubrechen. Denn
praktisch hat sich letztlich gar nicht soviel geändert. Auch schon vorher war ein Admin verpflichtet, innerhalb recht kurzer Zeit Beiträge in einem Forum auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Wenn diese Praxis von den Admins beibehalten wird, dürften mögliche Rechtsverstöße ja den entsprechend Verletzten kaum erreichen.
Sharadin ;)
P.S.: Um die Strafbarkeit geht es ja ohnehin im Allgemeinen nicht, sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Bei bestimmten Rechtsverstößen kann der Verletzte zivilrechtlich verlangen, diese zu unterlassen. Hierfür kann er natürlich einen Anwalt einschalten, dessen Gebührenrechnung an den Admin. Kommt es zudem zu einem Prozess (weil sich der Admin z.B. weigert, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben), kommen bei einer Niederlage natürlich noch die Gerichtskosten hinzu. In den Knast kommt man dagegen dann doch nicht so schnell ;) .
05.07.06, 12:51:15
CharlesManson
Welche Verfassung? Die ist doch selbst nicht Grundgesetzkonform, da sie nie vom Volk ratifiziert wurde...
05.07.06, 13:14:22
Tsukasa
Sharadin, leider muss ich sagen, dass du mir viel zu schnell warst. Dass dieses Urteil nicht zwangsweise irgendwelche Folgen hat, habe ich mir schon seit geraumer Zeit erklären lassen, schließlich kenne ich einige aus unserer juristischen Fakultät. Ich wollte lediglich dafür sorgen, dass sich unsere User auch einmal Gedanken darüber machen, in welche Stuation sie uns bringen können, wenn sie erst schreiben und dann (oder manchmal auch garnicht) denken. Dieses Gefühl hat man bei manchan Posts allerdings.
Der rollenspielbetrieb ist in der Hinsicht ein "pressemäsßiger", da es immerwieder vorkommt, dass nicht gespielt, sondern RL-Themen diskutiert werden (wenn auch im Offtopic). Auch wenn dies in Häusern stattfindet ist es im Regelfall einer hinreichend großen Menge an Spielern zugänglich, sodass man von einer "pressemäßigen Verbreitung" reden kann, da leider in der Urteilsbegründung nicht spezifiziert wurde, was "viele Nutzer" bedeutet.
Sicherlich hast du Recht, dass wir, solange das Urteil noch nichts rechtskräftig ist, sprich durch alle Instanzen durchgeboxt wurde, noch nichts machen müssen und auch nichts gemacht hätten. Aber ich finde es trotzdem wichtig, die Spielerinnen und Spieler zu informieren, mit welchen Sachen man sich als Admin eines Servers rumprügeln muss, da dies von den wenigsten einzuschätzen ist.
Positiv sei hier zu erwähnen, dass es in diesem Fall Spieler waren die mich auf dieses Urteil hingewiesen haben und dass umgehend von einigen Hilfe angeboten wurde. Auch wenn eine vorgeschlagene Unterschriftensammlung wohl sinnfrei wär, da es keine rechtliche Grundlage gibt, diese in Urteile einfließen lassen zu müssen, geschweige denn Bürgerentscheide auf Bundesebene sowieso nicht möglich sind.
Ich erwarte trotzdem mit Spannung die entscheidung von den Herren in den violetten Roben, so es denn überhaupt eine gibt.
Es wäre prinzipiell das Ende der deutschen Forenkultur und würde einen immensen marktwirtschaftlichen Schaden anrichten, da unzählige Server vermutlich geschlossen würden, da sie niemand mehr braucht. Damit würden einige Provider dieser Angebote sicherlich ihre Existenzberechtigung verlieren und Deutschland sich in der Internetwelt in eine Nische katapultieren aus der es kein entkommen gäbe.
05.07.06, 17:20:48
sundavar
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damit haben im moment leider einige gute foren die ich kenne und gern besuche große probs...
06.07.06, 23:32:00
Sharadin
Sharadin, leider muss ich sagen, dass du mir viel zu schnell warst.
:confused: Zu schnell
wofür?
Sharadin ;)
P.S.: Was unter pressemäßiger Verbreitung letzten Endes zu verstehen ist, würde erst nach einer entsprechenden BGH-Entscheidung klar oder durch Legaldefinition des Gesetzgebers. Bis dahin wird dieser Terminus sicher umstritten bleiben.
P.P.S.: Eine Unterschriftenaktion
darf die Judikative gar nicht beeinflussen, könnte aber womöglich dazu führen, dass der Gesetzgeber irgendwann tätig wird und Klarheit schafft, sinnvoller Weise natürlich dahingehend, dass Haftungserleichterungen für Forenbetreiber geschaffen werden. Aber so etwas dauert meist dann ja doch etwas länger...
11.07.06, 08:25:33
Sharadin
Meine Frage war übrigens ernst gemeint - ich verstehe wirklich nicht, was Du meintest, Tsu.
;)
11.07.06, 10:52:56
Zabanja
Du hast ihm das zu schnell aufgeklärt ;-)
Er wollte wissen, ob sich da noch mehr Gedanken zu machen und evtl. Lösungsvorschläge bringen, was man unternehmen könnte.
SINNVOLLE Vorschläge natürlich.
11.07.06, 14:41:59
Tsukasa
genau das meinte ich Zabi :)
14.07.06, 11:45:35
Sharadin
geändert von: Sharadin - 14.07.06, 11:47:23
Nach sinnvollen
Vorschlägen wurde aber nicht gefragt, sondern es wurde die Entscheidung des LG Hamburgs genannt und die Auswirkungen auf Internetforen thematisiert. Darauf habe ich geantwortet und meine Einschätzung dargelegt. Dass mein Post wiederum
unsinnvoll ist, sehe ich nun nicht unbedingt :rolleyes: ...
Abgesehen davon haben rechtliche Fragen nun auch wenig mit Kreuzworträtseln zu tun, die aufgelöst werden, damit ist auch niemandem geholfen. Den Sachverhalt habe ich zudem so dargestellt, dass man konkrete Informationen und Rückschlüsse auch für den vorliegenden Betrieb ziehen kann. Aber natürlich ist das
eine Meinung ist (wie heißt es so schön: bei 3 Juristen gibt es 4 Meinungen).
Wer meinen Beitrag genau gelesen hat, wird feststellen, dass ich zwar meinte, dass sich praktisch durch dieses Urteil noch nicht viel geändert hat - aber nämlich auch deshalb, weil schon
vorher Admins für Posts in Haftung genommen werden konnten. Es ist also meinem Post zufolge nicht alles gut, sondern es war schon vorher nicht gut.
Wenn man als User bspw. urheberrechtswidrig Songtexte, geschützte Gedichte oder Bilder veröffentlicht, kann das kostenpflichtige Abmahnungen zur Folge haben, die - da die User meist unbekannt sind - die Admins zu tragen haben. Dies sollten sich User bewusst machen, denn wenn einem Admin eine Kostenrechnung von im schlimmsten Fall mehreren tausend Euro ins Haus flattert, dürfte ein Forum wohl dicht machen.
Vor allem Verstöße gegen Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht wurden schon vor dem genannten Urteil verfolgt und haben manche Foreninhaber in den Ruin getrieben. Man suche im Netz einfach mal unter dem Begriff "Abmahnwelle". Dies sollten Admins, Mods sowie auch (!) User bedenken, aber nicht erst seit diesem Urteil. In Foren ist es vorrangig empfehlenswert, Urheberrechtsverstöße im Auge zu behalten, da hier die größte Gefahrenquelle liegt. Dies gilt auch für Eure Bibliothek, darauf hatte ich Zab schon vor längerer Zeit hingewiesen und habe gleiches Tsu gegenüber nochmals getan. Bitte, übrigens gern geschehen... :rolleyes:
In dem Punkt können auch andere User helfen, denn Mods und Admins können ihre Augen ja nicht überall haben. Wenn also ein Urheberrechtsverstoß auffällt, einfach melden, das ist kein Petzen sondern dient dem Fortbestand des Forums.
Eine Alternative, Admins möglicherweise in der Haftung zu entlasten, wäre, wenn User der Administration Namen und Adresse bekannt geben müssten, weil dann im Haftungsfall der eigentliche Störer ausfindig gemacht werden kann. Der Aufwand, das zu überprüfen, ist allerdings enorm und ich persönlich stelle persönliche Daten auch nur ungerne ins Netz - selbst wenn sie nicht jeder einsehen kann, denn jedes Forum ist hack- und knackbar.
Soviel erst mal dazu. Naja, vielleicht sind
hier ja nun
sinnvolle Vorschläge dabei.
Sharadion ;)
P.S.: Disclaimer wie von Sundavar gepostet helfen ja leider nur wenig und entlasten Admins nicht, so wird es zumindest überwiegend gesehen.